Ampelphase "GELB"
Verordnung der Bildungsdirektion für Burgenland:
Die Bestimmungen des 2. Abschnittes des 2. Teiles, Ampelphase „Gelb“, der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21), BGBl. II Nr. 384/2020, sind auf folgende Schulen oder Teile von diesen anzuwenden: Alle Schulen des Geltungsbereiches gemäß § 2 C-SchVO 2020/21, BGBl. II Nr. 384/2020, auf dem Gebiet der politischen Bezirke Neusiedl am See und Güssing.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 28.09.2020 in Kraft und mit Ablauf des Schuljahres 2020/21 außer Kraft.
„GELB“ – Normalbetrieb mit verstärkten Hygienevorkehrungen
wie „grün“, zusätzlich:
- MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse
- Sport vorwiegend im Freien, im Turnsaal nur bei Einhaltung eines 2 m Abstandes (Hände waschen vor und nach der Sportausübung)
- Singen nur im Freien oder mit MNS